Winterdienst
Natürlich bieten wir auch Winterdienst für Ihr Objekt an. Entsprechend der jeweils gültigen Verordnung der Landeshauptstadt München oder der jeweiligen Gemeinde werden die Räumungszeiten und -fristen eingehalten, ausreichend mit Streugut (auf Wunsch auch mit Streusalz) versorgt und dieses im Frühjahr wieder entfernt.
Wir bitten um Verständnis, dass wir den Winterdienst nur in Verbindung mit einem Betreuungsvertrag der Außenanlagen übernehmen können.